Bundesgesetzblatt
                                                            - Teil 1 -


________________________________________________________________G 5702
1999 Ausgegeben zu Bonn am 30. Februar 1999 Nr. 13
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29.02.1999                 Verordnung über die artgerechte Haltung von                              175
 Männern (Männerhalteverordnung MhaltVO)


Bekanntmachung der Verordnung über die artgerechte Haltung von Männern
(Männerhalteverordnung MhaltVO)

Vom 29.02.1999
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Aufgrund des § 32a Abs. 4 des Artenschutzgesetzes (BGB Nr. 584/1973) in
der Fassung der Änderung vom 31.12.1985 (BGB Nr. 430/1985) wird im
Einvernehmen mit der Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und 
Verbraucherschutz verordnet:



Artikel 1
Allgemeine Bestimmungen

Sich einen Mann zu halten ist bei weitem nicht mehr so problematisch 
wie zu Großmutters Zeiten und es erhebt sich die Frage, ob sich der
Griff zum Mann überhaupt noch lohnt.

Gottlob gibt es ja auch noch einige gute Eigenschaften des Mannes, die
jedoch nur selten zu finden sind. Zwei davon sollte der Auserwählte aber
laut BGB Nr. 584/1973 unbedingt aufweisen:

§ 1

(1) Er sollte nützlich sein (d. h. handwerkliche Fähigkeiten besitzen,
fleißig im Haushalt, eine Wucht im Bett u. v. a. m.)

(2) Er sollte herzeigbar sein (d. h. sein Aussehen sollte kein 
Mitleid erregen)

(3) Abs. 1 und 2 brauchen nicht zutreffen, wenn § 2 erfüllt wird.

§ 2

Er ist reich


Artikel 2
Tips und Empfehlungen

(1) Anschaffung
Nehmen Sie sich Zeit bei der Auswahl Ihres Männchens und überzeugen Sie 
sich von seinen Fähigkeiten. Tragen Sie nicht mit dazu bei, daß die Zahl
der Männer, die später ausgesetzt werden, noch weiter steigt.

(2) Ernährung
Wie der Mensch, so ist auch der Mann ein Allesfresser. Man kann ihm neben
Dosenfutter auch ab und zu mit frischem Obst und Gemüse füttern. Vorsicht
jedoch vor Überfütterung! Wenn er zu fett ist, wird er unbeweglich und
kann nicht mehr so schnell arbeiten.

(3) Unterbringung
Man sollte ihn nicht auf längere Zeit den ganzen Tag einsperren, da er
sonst depressiv werden kann, das Essen verweigert und bald eingeht. Wer
keinen eigenen Garten hat (Gartenarbeit), sollte ihn ab und zu ins Freie
führen, damit er etwas Auslauf hat.

(4) Pflege
Sorgen Sie dafür, daß er sich einmal am Tag wäscht. Um Verletzungen 
vorzubeugen, sollten die Nägel regelmäßig nachgeschnitten werden.

(5) Ausbildung
Empfehlenswert ist die Anschaffung eines bereits ausgebildeten Mannes.
Sollten diese bereits vergriffen sein, ist der Besuch von entsprechenden
Kursen unbedingt zu empfehlen. Das Befolgen der wichtigsten Befehle wie:
"Hol", "Bleib", "Mach", "Tiefer", "Fester", "Jetzt nicht", "Gib" und
"Sei still" erleichtern die Haltung des Mannes erheblich und sind -
entgegen bestehender Theorien - selbst von Männern erlernbar.

(6) Fortpflanzung
Männer sind das ganze Jahr über läufig und verhalten sich auch 
dementsprechend. In extremen Fällen empfiehlt sich die Kastration, denn
ein ständig brünstiger Mann ist nur bedingt arbeitsfähig.


Bonn, den 29. Februar 1999


Die Bundesministerin für Artenschutz und Umweltangelegenheiten

 

                                                                                                    Wirklich alles gesehen ?